Hinweisgeberschutz
Österreich hat im März 2023 das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) beschlossen und damit die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie 2019/1937/EU) in nationales Recht umgesetzt. Damit soll die Bereitschaft gestärkt werden, Rechtsverstöße, die im beruflichen Zusammenhang wahrgenommen werden, zu melden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind.
Wir als Unternehmen verfolgen den Grundsatz einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern. Sollten Sie als Beschäftigter in Ihrer täglichen Arbeit oder als Person, die im beruflichen Kontext mit unserem Unternehmen in Kontakt ist bzw. zusammenarbeitet (Geschäftspartner, Lieferanten, Auftragnehmer usw.), Hinweise zu Rechtsverstößen erfahren, melden Sie uns diese bitte an
Zur leichteren Bearbeitung verwenden Sie das Meldeformular und schicken Sie dieses an die oben angeführte E-Mail Adresse.
Gemeldet werden können Straftaten im Bereich der Korruption und Bestechlichkeit sowie Rechtsverletzungen des EU-Rechts, insbesondere Verstöße gegen das öffentliche Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit und -konformität, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit, Strahlenschutz, öffentliche Gesundheit aber auch gegen den Schutz personenbezogener Daten und der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.
Hinweise werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich von den dafür zuständigen Mitarbeitern der internen Meldestelle entgegengenommen. Ihre Identität, Ihr Hinweis und Ihre Kommunikation mit der Meldestelle bleiben streng vertraulich und werden durch entsprechende technische wie auch organisatorische Maßnahmen geschützt. Nach Eingang des Hinweises erhalten Sie umgehend (spätestens binnen 7 Tagen) eine Eingangsbestätigung. Binnen 3 Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung betreffend des Verfahrensstands bzw. allfällig ergriffener Folgemaßnahmen. Die Meldestelle wird mit Ihnen in Kontakt treten sollte es zusätzlich Rückfragen geben.
Hinweisgebern wird bei Hinweisen Schutz vor nachteiligen Folgen und Vergeltungsmaßnahmen gewährt, wenn sie die Informationen im beruflichen Kontext erlangt haben und zum Zeitpunkt der Meldung ausreichend Gründe dafür annehmen konnten, dass die Hinweise berechtigt und wahr sind sowie in den Anwendungsbereich des HSchG fallen. Geschützt sind Hinweisgeber bspw. vor negativen arbeitsrechtlichen Folgen (Entlassung, Gehaltsminderung, Versetzungen, usw.), disziplinarischen Maßnahmen, Erfassen auf einer schwarzen Liste, Diskriminierung, Vertragsbeendigung, etc.
Bei wissentlichen Falschmeldungen besteht dieser Schutz nicht. Solche Hinweise werden zurückgewiesen und können gegebenenfalls Schadensersatzansprüche begründen oder gerichtlich bzw. als Verwaltungsübertretung verfolgt werden.
Weitere Meldemöglichkeiten:
- Wünschen Sie ein persönliches Treffen, kontaktieren Sie uns ebenso über hinweis@theurl-holz.at und wir vereinbaren eine persönliche Besprechung des Hinweises innerhalb von 14 Tagen.
- Sollte eine Meldung an unser System nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar sein, haben Sie die Möglichkeit sich an die externe Stelle - das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zu wenden: BMI-III-BAK-SPOC@bak.gv.at
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nur für die im HSchG genannten Rechtsverletzungen genutzt werden kann. Für allgemeine Hinweise, Beschwerden oder Anregungen kontaktieren Sie uns bitte über office@theurl-holz.at oder wenden Sie sich direkt an die dafür zuständige firmeninterne Abteilung.